Verkündungsportal des Saarlandes - Bestellen

Schnellnavigation

Inhalt | Anmeldung | Navigation | Seitenanfang

Bezugsbedingungen ab 1. Januar 2016

Abonnenten

Das Amtsblatt des Saarlandes erscheint nach Bedarf, in der Regel einmal pro Woche.

Die Abonnenten des Amtsblattes können zwischen zwei Bezugsvarianten wählen:
Abonnement-Variante A beinhaltet die Bereitstellung der elektronischen Version von Amtsblatt Teil I und Amtsblatt Teil II im Verkündungsportal www.amtsblatt.saarland.de.
Abonnement-Variante B beinhaltet die elektronische Version von Amtsblatt Teil I im Verkündungsportal www.amtsblatt.saarland.de und die Papierversion von Amtsblatt Teil II. Für alle Abonnenten dieser Variante, steht auch die elektronische Version von Amtsblatt Teil II kostenfrei im Verkündungsportal zur Verfügung.

Im Vergleich zu Nicht-Abonnenten können alle Abonnenten des Amtsblattes im Verkündungsportal erweiterte Suchfunktionalitäten nutzen und sich auf Wunsch per E-Mail über neue Veröffentlichungen informieren lassen. Sie haben überdies die Möglichkeit, auch die Ausgaben der Amtsblätter der Jahre 1999 bis 2009 im Verkündungsportal abzurufen.

Zusätzlich stehen den Abonnenten im Verkündungsportal die Landtagsdrucksachen ab der 14. Wahlperiode (23. September 2009) zur Verfügung, die die Gesetzgebungsmaterialien zu verkündeten Gesetzen beinhalten:

  • Gesetzentwürfe mit Begründung
  • Abänderungsanträge
  • Parlamentsprotokolle
  • Werdegangsdokumente aus denen die Historie von der Einbringung eines Gesetzes bis zur Abstimmung ersichtlich ist

Abonnenten, die zugleich Nutzer des juris Landesrechts Saarland sind, profitieren ferner von einer Verlinkung der Amtsblattinhalte mit dem saarländischen Landesrecht.

Beide Abonnement-Varianten (A und B) können per Brief, Fax, E-Mail oder über das Verkündungsportal bestellt werden.

Wenden Sie sich dazu bitte an:
Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH
Mainzer Straße 116
66121 Saarbrücken
E-Mail: amtsblatt.abo@satzweiss.com
Telefon: 0681 6 55 60
Telefax: 0681 6 55 70

Der Preis für das Jahresabonnement beträgt für Variante A 30,00 € und für Variante B 35,00 €.
Der Preis für das Halbjahresabonnement beträgt für Variante A 15,00 € und für Variante B 17,50 €.

Maßgeblich ist das jeweilige Kalenderjahr bzw. Kalenderhalbjahr.
Bestellungen, die nicht rechtzeitig zu Beginn einer Abonnementperiode (Jahresbeginn bzw. Halbjahresbeginn) wirksam werden, starten in der Regel zum nächsten vollen Quartal und werden bis zum Ende der Restlaufzeit der Abonnementperiode mit 7,50 € (Variante A) bzw. 8,75 € (Variante B) pro Quartal berechnet. Wünschen Sie den sofortigen Bezug während eines laufenden Quartals, so wird Ihnen dafür das volle Quartal berechnet.
Alle Leistungen sind zahlbar im Voraus. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer, da die Landesregierung mit der Herausgabe des Amtsblattes eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende hoheitliche Aufgabe erfüllt.

Abbestellungen für die jeweilige Folgeperiode müssen beim Halbjahresabonnement bis zum 1. Juni bzw. 1. Dezember, beim Jahresabonnement bis zum 1. Dezember der laufenden Abonnementperiode per Brief, Fax oder E-Mail bei der Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH eingegangen sein. Erfolgt die Kündigung des Abonnements nicht fristgerecht, verlängert sich dieses automatisch um ein Kalenderhalbjahr bzw. Kalenderjahr.

Nicht-Abonnenten

Das Amtsblatt Teil I wird im Verkündungsportal des Saarlandes unter www.amtsblatt.saarland.de amtlich veröffentlicht und kann dort als Gesamtdokument kostenfrei gelesen werden. Die abgerufenen Dokumente sind mit Hilfe einer Volltextrecherche durchsuchbar und dürfen unentgeltlich gespeichert bzw. ausgedruckt werden.

Weitere Informationen

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Amtsblatt Teil I bei der Amtsblattstelle der Staatskanzlei des Saarlandes und bei den Amtsgerichten im Saarland während der Geschäftszeiten in elektronischer und gedruckter Form einzusehen. Die Amtsblattstelle und die Amtsgerichte leisten Unterstützung beim Aufruf und Auffinden der elektronischen Dokumente und gewährleisten, dass jeder auf seine Kosten Ausdrucke oder Kopien eines elektronischen Dokuments erhalten kann. Auf Verlangen überlassen die Amtsblattstelle und die Amtsgerichte gegen Übernahme der Kosten einen beglaubigten Ausdruck eines elektronischen Dokuments. Daneben ist es möglich, das Amtsblatt Teil I während der Geschäftszeiten bei den saarländischen Gemeinden einzusehen und dort auf eigene Kosten Ausdrucke oder Kopien anfertigen zu lassen.

Die Amtsblattstelle berechnet für den Ausdruck oder die Fotokopie einer Seite des Amtsblattes Teil I 0,15 Euro und für die Beglaubigung des Ausdruckes 3,00 Euro, bei Postversand jeweils zuzüglich Postgebühren.

Das Amtsblatt Teil II kann als Einzelexemplar (elektronisches Gesamtdokument im PDF/A-Format oder Papierdokument) gegen Erstattung des jeweiligen Einzelheftpreises zuzüglich der Postgebühren bei der Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH bestellt werden. Lieferungen sind zahlbar im Voraus.
Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer, da die Landesregierung mit der Herausgabe des Amtsblattes eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende hoheitliche Aufgabe erfüllt.

Kooperationspartner

Die Verkündungsportal des Saarlandes wurde von der juris GmbH, Saarbrücken, im Auftrag der Staatskanzlei des Saarlandes entwickelt. juris betreut auch den laufenden Betrieb des Verkündungsportals und stellt die technische Plattform und die technischen Verfahren zur Verfügung.

Die Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH ist im Rahmen der Herstellung des Amtsblattes des Saarlandes Vertragspartner für Satz-, Korrektur- und Druckarbeiten sowie für die IT-technische Aufbereitung der Amtsblattinhalte. Sie vertreibt das Amtsblatt des Saarlandes im Namen und für Rechnung des Herausgebers.

Die Amtsblatt-Daten werden von der Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH für das Verkündungsportal bereitgestellt. Staatskanzlei, Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH und juris bearbeiten die Amtsblatt-Daten in einem eng abgestimmten Daten-Workflow. Dadurch ist gewährleistet, dass die Amtsblatt-Inhalte stets pünktlich im Verkündungsportal zur Verfügung stehen und für die Nutzer des Angebots leicht zugänglich sind.

Technische Hinweise

Eine ausschließliche rechtsverbindliche Online-Verkündung (Amtsblatt Teil I) erfordert einen hohen technischen Sicherheitsstandard. Hierzu schreibt das Amtsblattgesetz die Umsetzung einer qualifizierten elektronischen Signatur vor.

Durch dieses technisch-orientierte Verfahren sind Änderungen am Inhalt des elektronisch geführten Amtsblatts nach der Erstellung der Signatur ausgeschlossen. Der Terminus „qualifizierte elektronische Signatur“ orientiert sich an § 2 des Signaturgesetzes und beschreibt einen Standard, der für spätere technische Entwicklungen im IT-Bereich offen ist und diese mit vollziehen kann. Konkret wird für die elektronische Form des Amtsblatts im Saarland eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieterakkreditierung eingesetzt. Die Anbieter solcher Personenzertifikate sind offiziell durch die Bundesnetzagentur geprüft. Dies ist nach derzeitigem Stand der Technik das höchste Signaturniveau.
Als technische Ausstattung, damit die qualifizierte elektronische Signatur gewährleistet werden kann, setzt die Amtsblattstelle des Saarlandes neben einem Kartenleser, eine Signaturkarte sowie eine Software, die das Signaturverfahren unterstützt, ein.

Speziell für die Anforderungen der Langzeitarchivierung wird im Saarland als Dokumentformat PDF/A (Portable Document Format/Archivierung) für die elektronische Form des Amtsblatts eingesetzt.

Logo der Staatskanzlei des Saarlandes
Logo der juris GmbH

Das Amtsblatt des Saarlandes

ist das amtliche Verkündungsorgan des Saarlandes. Es beinhaltet die im verfassungsmäßigen Verfahren beschlossenen Gesetze und die Rechtsverordnungen des Saarlandes.

Darüber hinaus beinhaltet das Amtsblatt die sonstigen amtlichen Veröffentlichungen und öffentlich- en Zustellungen. ...mehr