Verkündungsportal des Saarlandes - ###Seitenname###

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Wichtige Fragen und Antworten zum Verkündungsportal des Saarlandes

Was bietet mir das Verkündungsportal

Antwort: Das Verkündungsportal des Saarlandes bietet Ihnen via Internet den stets aktuellen und komfortablen Zugang zu dem Amtsblatt des Saarlandes. Sie können den Leistungsumfang des Verkündungsportals, den Sie nutzen möchten selbst bestimmen:

Kostenfrei steht Ihnen das Amtsblatt Teil I einschließlich der Möglichkeit einer Volltextrecherche zur Verfügung. Weiterhin haben Sie über den Menüpunkt „Amtsblattarchiv“ ebenfalls kostenfrei Zugang zu dem Historischen Amtsblatt mit den Ausgaben der Jahre 1945 bis 1998.

Mit einem kostenpflichtigen Abonnement des Amtsblattes können darüber hinaus die folgenden Angebote und Leistungen nutzen:

  • Ausgaben des Amtsblatts Teil II
  • Auszugsdokumente aus Teil I
  • Erweiterte Funktionalitäten
  • Informationsdienst: Per E-Mail werden Abonnenten aktiv über neue Ausgaben informiert
  • Ausgaben des Amtsblatts seit 1999

Mit einem kostenpflichtigen Zusatzabonnement können Sie das juris-Angebot Landesrecht des Saarlandes innerhalb des Verkündungsportals nutzen. Die Texte des Amtsblatts Teil I sind dabei mit dem saarländischen Landesrecht verlinkt.

Kostet es mich etwas, wenn ich das Verkündungsportal nutze?

Antwort: Die Nutzung der signierten Gesamtausgaben des Amtsblatts Teil I ist kostenlos. Für die Nutzung des Amtsblatts Teil II und des Bestands seit 1999, des konsolidierten Landesrechts sowie der erweiterten Funktionalitäten ist jeweils ein kostenpflichtiges Abonnement erforderlich. Diese Inhalte sehen Sie nur, wenn Sie Abonnent sind.

Kann ich im Verkündungsportal versehentlich Kosten auslösen?

Antwort: Nein, das kann nicht passieren.

Wofür ist der Bereich links oben zur Eingabe eines Benutzernamen und eines Passwortes vorgesehen?

Antwort: Dieser Bereich ist nur für Abonnenten von Bedeutung. Abonnenten melden sich hier mit ihrer Kennung für den Zugang zum vollständigen Amtsblatt und ggf. zum Landesrecht des Saarlandes an.

Wie gelange ich zum vollständigen Amtsblatt-Angebot?

Antwort: Dazu bestellen Sie ein Abonnement des Amtsblatts. Das Abonnement ist kostenpflichtig. Die Konditionen erfahren Sie unter dem Menüpunkt "Bestellen".

Wie kann ich das Landesrecht des Saarlandes gemeinsam mit dem Amtsblatt nutzen?

Antwort: Mit einem kostenpflichtigen Zusatzabonnement des juris-Angebots Landesrecht des Saarlands haben Sie Zugang zu dem konsolidierten Landesrecht mit dem Vorteil, dass Landesrecht- und Amtsblatt-Daten miteinander verknüpft sind. Die Konditionen erfahren Sie unter dem Menüpunkt "Bestellen".

Wie gelange ich an das Amtsblatt, wenn ich keinen PC oder Internet-Anschluss habe?

Antwort: Sie haben die Möglichkeit, das Amtsblatt Teil I bei der Amtsblattstelle der Staatskanzlei des Saarlandes und bei den Amtsgerichten im Saarland während der Geschäftszeiten in elektronischer und gedruckter Form einzusehen. Die Amtsblattstelle und die Amtsgerichte leisten Unterstützung beim Aufruf und Auffinden der elektronischen Dokumente und gewährleisten, dass jeder auf seine Kosten Ausdrucke oder Kopien eines elektronischen Dokuments erhalten kann. Auf Verlangen überlassen die Amtsblattstelle und die Amtsgerichte gegen Übernahme der Kosten einen beglaubigten Ausdruck eines elektronischen Dokuments. Daneben ist es möglich, das Amtsblatt Teil I während der Geschäftszeiten bei den saarländischen Gemeinden einzusehen und dort auf eigene Kosten Ausdrucke oder Kopien anfertigen zu lassen.