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Dokumentausgabe

Um sich ein Dokument zur Ansicht auf den Bildschirm aufzurufen, klicken Sie das gewünschte Dokument in der Trefferliste an.

Die Inhalte der einzelnen wesentlichen Dokumentarten sind:

1. Gesetze/Verordnungen

Beim Aufruf zur Anzeige eines Normdokuments können Sie sich gegebenenfalls bereits in der Trefferliste entscheiden, welche von mehreren im Datenbestand dokumentierten Fassungen einer Norm Sie anzeigen lassen möchten.

Bereits in der Trefferliste können Sie das gesamte einer Einzelnorm zugehörige Gesetz/die gesamte einer Einzelnorm zugehörige Verordnung aufrufen.

Normdokument

In der Dokumentansicht selbst erhalten Sie folgende Informationen:

  • Paragraphen- oder Artikel-Ziffer der Norm

  • amtliche- oder juris-Abkürzung des Gesetzes

  • Fassungsdatum der angezeigten Norm

  • Geltungsdatum oder -zeitraum der angezeigten Norm

  • Fundstelle des Ur-Gesetzes im Amtsblatt

  • Fundstellennachweis

  • vollständiger Text der Vorschrift

  • Fußnoten mit Angaben zur Historie

Alle übrigen verfügbaren Fassungen werden am Ende des Normtextes in der Rubrik "Weitere Fassungen dieser Norm" angezeigt.

Die Ansicht der Einzelvorschrift können Sie über Reiter kontextbezogen erweitern:

  • Der Reiter "Gesamtes Gesetz" führt zur Ausgabe des gesamten Gesetzes. Diesem ist ein nichtamtliches Inhaltsverzeichnis vorangestellt mit dem Vorteil für Sie, dass sie aus diesem Inhaltsverzeichnis heraus jede einzelne Vorschrift des Gesetzes direkt über einen Link zur Anzeige bringen können. Reiter Gesamtes Gesetz etc.

Vorherige Fassung
Fassungsvergleich

Bei der Dokumentansicht einer Norm können Sie nicht nur bezogen auf die Trefferliste von Eintrag zu Eintrag blättern; hier besteht darüber hinaus die Möglichkeit, im Gesetz zu blättern und sich das jeweils nächste oder vorige Dokument anzusehen.

Blättern

2. Amtsblattdokument

Dokument Amtsblatt