Um sich ein Dokument zur Ansicht auf den Bildschirm aufzurufen, klicken Sie das gewünschte Dokument in der Trefferliste an.
Die Inhalte der einzelnen wesentlichen Dokumentarten sind:
Beim Aufruf zur Anzeige eines Normdokuments können Sie sich gegebenenfalls bereits in der Trefferliste entscheiden, welche von mehreren im Datenbestand dokumentierten Fassungen einer Norm Sie anzeigen lassen möchten.
Bereits in der Trefferliste können Sie das gesamte einer Einzelnorm zugehörige Gesetz/die gesamte einer Einzelnorm zugehörige Verordnung aufrufen.
In der Dokumentansicht selbst erhalten Sie folgende Informationen:
Alle übrigen verfügbaren Fassungen werden am Ende des Normtextes in der Rubrik "Weitere Fassungen dieser Norm" angezeigt.
Die Ansicht der Einzelvorschrift können Sie über Reiter kontextbezogen erweitern:
Bei der Dokumentansicht einer Norm können Sie nicht nur bezogen auf die Trefferliste von Eintrag zu Eintrag blättern; hier besteht darüber hinaus die Möglichkeit, im Gesetz zu blättern und sich das jeweils nächste oder vorige Dokument anzusehen.